Generalversammlung steigt am Sonntag, 23. Oktober, in der Rietberger Schul-Aula

Im August konnten wir nach drei Jahren Pausen endlich wieder Schützenfest feiern. Dennoch hinterlässt die Corona-Pandemie auch in diesem Jahr noch so einige Spuren. So fand die diesjährige Generalversammlung nicht wie gewohnt im März statt, sondern wird nun am Sonntag, 23. Oktober, über die Bühne gehen.

Ab 12.30 Uhr führen die beiden Vorsitzenden Stefan Kay und André Nordmann durch die elf Punkte umfassende Tagesordnung. Auf dem Programm stehen neben den alljährlichen Jahres- und Kassenberichten die Wahlen des Vorstands und der Kassenprüfer. Darüber hinaus werden Mitglieder für ihre langjährige Treue geehrt und die Sieger des Kompanie-Pokalschießens bekanntgegeben.

Ebenfalls auf der Agenda stehen die Mitgliedsbeiträge, die finanzielle Lage des Vereins und die neue Gilde-App. Zudem dürfen die anwensenden Mitglieder über geplante Satzungsänderungen abstimmen. Im Sinne eines nachhaltigen Umganges mit Ressourcen und dem Vereinsvermögen, regt der Vorstand an, zukünftig die Kommunikation weitestgehend papierlos zu gestalten und bevorzugt digitale Kommunikationsformen einzusetzen. Hierzu sind entsprechende Konkretisierungen in der Satzung
vorgesehen. Neben der Schonung der Umwelt können so Kosten für den Versand eines Mitgliederbriefes in Höhe von ca. 500 bis 750 Euro je Vorgang eingespart werden.

Im Anschluss an die Versammlung lädt der Verein alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Foyer der Cultura zu einem kleinen Imbiss und Getränken ein. Der Vorstand bittet um rege Teilnahme in Uniform ohne Hut. Vor der Generalversammlung findet zudem um 11 Uhr ein Hochamt in der Pfarrkirche Rietberg statt, zu dem ebenfalls alle Mitglieder eingeladen sind.

Tagesordnung

  1. Eröffnung durch den 1. Vorsitzenden
  2. Ehrung der Verstorbenen
  3. Jahresberichte
  4. Ehrung der Jubilare
  5. Kassenberichte (Hauptkasse, Sterbekasse) mit Entlastung des Vorstandes
  6. Wahlen Vorstand und Kassenprüfer
  7. Mitgliedsbeiträge
  8. Änderung der Satzung zu § 6 Generalversammlung (siehe Anlage)
  9. Siegerehrung Pokalschiessen
  10. Vorstellung der Gilde-App
  11. Verschiedenes mit Vorstellung des Gewinners aus Mitgliederwerbung 2021#

Geplante Satzungsänderungen

 

Aktuelle Fassung Neue Fassung
1.) […] Der 1. Vorsitzende oder sein Stellvertreter beruft innerhalb von 4 Wochen eine außerordentliche Generalversammlung ein, wenn ein Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder dies schriftlich unter Angabe der Gründe beantragt. […] […] Der 1. Vorsitzende oder sein Stellvertreter beruft innerhalb von 4 Wochen eine außerordentliche Generalversammlung ein, wenn ein Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder dies schriftlich in Textform (Brief, Email oder Benachrichtigung im Rahmen der von der Gilde veröffentlichten Applikation (App) „Schützengilde Rietberg“) unter Angabe der Gründe beantragt. […]
2.) Die Generalversammlung wird vom 1. Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter einberufen. Zu den Generalversammlungen ist schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens 14 Tagen einzuladen. Anträge auf Erweiterung der vom Vorstand erarbeiteten Tagesordnung können schriftlich beim 1. Vorsitzenden eingereicht oder in der Generalversammlung zu Protokoll genommen werden. Ausgenommen sind Satzungsänderungen, die schon in der Einladung bekannt zu geben sind. […] 2.) Die Generalversammlung wird vom 1. Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter einberufen. Zu den Generalversammlungen ist schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens 14 Tagen einzuladen. Die Einladung kann in Textform (Brief, Email oder Benachrichtigung im Rahmen der von der Gilde veröffentlichten
Applikation (App) „Schützengilde Rietberg“) oder durch Veröffentlichung auf der Webseite der Gilde (www.schuetzengilde-rietberg.de) erfolgen. Anträge auf Erweiterung der vom Vorstand erarbeiteten Tagesordnung können schriftlich in Textform (Brief, Email oder Benachrichtigung im
Rahmen der von der Gilde veröffentlichten Applikation (App) „Schützengilde Rietberg“) beim 1. Vorsitzenden eingereicht oder in der Generalversammlung zu Protokoll genommen werden. Ausgenommen sind Satzungsänderungen, die schon in der Einladung bekannt zu geben sind. […]
Cookie Consent mit Real Cookie Banner